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bei Praxis Bouhmidi
In der kognitiven Verhaltenstherapie schauen wir uns insbesondere die drei Ebenen der Gefühle, Gedanken und des Verhaltens an und versuchen das Zusammenspiel näher zu ergründen. Die Fähigkeit der Selbstbeobachtung spielt hier eine wichtige Rolle sowie Aufmerksamkeits- und Lernprozesse. So, wie wir über Jahre hinweg ein bestimmtes Verhalten erlernt haben, versuchen wir ein alternatives, funktionales Verhalten zu erlernen und gleichzeitig Einfluss auf unsere Gedanken zu nehmen. Innerhalb der kognitiven
Verhaltenstherapie gibt es zahlreiche Methoden dies umzusetzen. Die Methoden stelle ich Ihnen nach sorgfältiger Anamnese und Diagnostik vor und gemeinsam gehen wir sie in der Therapie an. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Beschwerdebilder, die durch die kognitive Verhaltenstherapie behandelt werden können:
Die Kosten für die Therapiesitzungen werden von gesetzlichen Krankenkassen i.d.R. übernommen. Hierfür wird zunächst in der Sprechstunde vor Therapiebeginn sowie in den darauffolgenden obligatorischen vier probatorischen Sitzungen von mir geprüft, ob eine Indikation für eine Verhaltenstherapie besteht. Sofern dies der Fall ist, wird von Ihrem Hausarzt (oder Facharzt) ein Konsiliarbericht angefordert, der zur Abklärung medizinischer Ursachen und ggfs. Kontraindikationen für eine Psychotherapie dient. Anschließend wird die Therapie bei der Krankenkasse beantragt.
Versicherte privater Krankenkassen müssen vorab mit Ihrer Versicherung klären, ob und mit welchem Kontingent eine Psychotherapie in ihrem Vertrag gedeckt ist. Kontingente variieren hierbei stark von Versicherung zu Versicherung. Die Kosten für die Sitzungen orientieren sich an der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP). Für eine 50-minütige Sitzung wird der 2,3-fache Satz abgerechnet.
Selbstzahler erhalten pro Monat eine Rechnung für die Sitzungen. Auch hier orientieren sich die Kosten an der GOP. Für eine 50-minütige Sitzung wird der 2,3-fache Satz abgerechnet.